Onlineveranstaltung: Das Delta zwischen Angebots- und Bestandsmiete, sind unsere Mieten zu niedrig?
Liebe wohnungspolitisch Interessierte,
selten wurde in Deutschland so sehr über das richtige Mietrecht gestritten wie heute. Einig sind sich die meisten nur in einem Punkt: Insbesondere in den Ballungszentren ist es viel schwieriger geworden, Wohnungen zu finden. Für wen dies schwierig ist und wie dem Problem Einhalt geboten werden kann, darüber gehen die Meinungen allerdings stark auseinander. Sichtbarer Ausdruck ist hier die Expertenkommission über die Harmonisierung des Mietrechts, zu der wir im Rahmen unseres Netzwerkes schon mehrere Veranstaltungen durchgeführt haben.
Seit Kurzen liegt nun ein Konzept zur Vereinfachung des Mietrechts vor, über das der Deutsche Juristen Tag vom 16. – 18.09.2026 in Erfurt entscheiden soll. Die Entscheidung versteht sich als Empfehlung der Juristinnen und Juristen an die politischen Entscheidungsträger. Das Konzept wurde von den Professoren Markus Artz und Arnold Lehmann-Richter erarbeitet und inzwischen in der NJW veröffentlicht. Der Titel des Gutachtens: „Wohnen für alle“
Als Kern des Mietenproblems wird die große Schere zwischen Angebots- und Bestandsmiete ausgemacht, die es von unten – also durch Anhebung der Bestandsmieten- zu schließen gelte. Hierzu wird für die Abschaffung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in den meisten Fällen über Mietspiegel dargestellt wird, geworben. Die Mietpreisbremse soll bundesrechtlich abgeschafft und die Bildung der Wiedervermietungsmieten dem Markt überlassen werden. Den Ländern soll es überlassen werden, dies zu regeln. Für die Mietenden, die sich diese Neuvertragsmieten nicht leisten können, wird ein Lösung empfohlen: Es soll eine öffentlich – rechtlich geregelte Sozialvermietungspflicht geben. Vermieter*innen (mit mehr als sechs Wohnungen) sollen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihrer Wohnungen an Personen zu vergeben, die aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, die hohen Mieten zu stemmen. Ein Verstoß hiergegen wird mit einer Zwangsabgabe, analog der Schwerbehindertenabgabe im Arbeitsrecht, geahndet. Die Mieten sollen künftig über die Koppelung an den Mietenindex erhöht werden können, dem Mieter soll ein Härtewiderspruch zugebilligt werden. Zeitlich begrenzt soll eine außerordentliche Anhebung der geringen Mieten den Vermietern erlaubt werden. Das Kündigungsrecht soll vereinfacht werden. Um die von den Gutachtern ausgemachte ungleiche Verteilung von Wohnraum zu bekämpfen, sollen die Vermietende das Recht haben, über eine Kündigung Mietende von einer großen in eine kleinere Wohnung umzusetzen.
Im Rahmen einer Onlineveranstaltung möchte sich das Netzwerk Mieten und Wohnen mit dem Inhalt dieses Gutachtens auseinandersetzen und die einzelnen Vorschläge kritisch beleuchten. Hierzu wird es folgendes Programm geben:
- Einführung in das Gutachten Artz/Lehmann-Richter und Darstellung der Bedeutung von Voten des Deutschen Juristen Tages, RA Dr. Rainer Tietzsch, Berlin
- Ideen zur Reform des Kündigungsrecht kritisch eingeordnet: RA Henrik Solf, Berlin
- Abschaffung von Vergleichsmiete und Mietpreisbremse, Indexierung und Miete RA Benjamin Raabe, Berlin
- Sozialvermietungspflicht oder Sozialvermietungsquote, Dr. Alina Holze, Berlin
Die Veranstaltung findet am 07.07.2026 um 19 Uhr online statt. Die Moderation übernimmt das Netzwerk Mieten und Wohnen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie teilnehmen könnten. Bitte senden Sie zum 02.07.2026 eine kurze Bestätigungsmail an raabe@jrr-berlin.de, damit wir Ihnen den Link zur Verfügung stellen können. Zur Vorbereitung finden Sie neben dem vollständigen Gutachten seine kurze Zusammenfassung.